Bern, 31. März 2014
Die Versicherungen der Altersvorsorge leben grundsätzlich von der Solidarität zwischen Alt und Jung und zwischen Aktiven und Rentenbeziehenden. Die PVK der Stadt Bern steht auf Grund der Strukturreform und der Senkung des technischen Zinssatzes vor umfangreichen Sanierungsmaßnahmen. Es wäre stossend, wenn genau jene Alterskategorien die Sanierung zusätzlich berappen müssen, die auf Grund ihres Lohnniveaus und vor allem ihrer Lebenssituation von dieser Massnahme überdurchschnittlich hart getroffen werden. Gemäss aktuellen Statistiken sind in der Schweiz junge alleinerziehende Frauen und Männer vom Armutsrisiko am stärksten betroffen. Auch dürfte es unwidersprochen sein, dass die finanziellen Belastungen gerade für junge Familien sehr hoch sind.
Aus diesem Grund lehnt die GFL das frühere Alterssparen ab und verlangt eine Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre mit Rahmenbedingungen, die einen flexiblen Altersrücktritt erlauben. Auch soll für besondere Personalkategorien nach wie vor ein vorzeitige Pensionierung möglich sein.
Ein wichtiges Attribut der Pensionskasse ist die Verlässlichkeit. Aus diesem Grund können Rentenbeziehende nicht zu Sanierungsmassnahmen heran gezogen werden, diese werden ausschliesslich von den Aktiverwerbstätigen getragen. Durch den demographischen Wandel erhöht sich der Finanzierungsdruck auf die Aktiverwerbstätigen in den kommenden Jahren jedoch zusätzlich. Ziel muss deshalb auch für die Stadt Bern sein, dass die Arbeitnehmenden länger und gesund im Erwerbsprozess behalten werden können.
Die von der GFL vorgeschlagene Rentenaltererhöhung auf 65 Jahre verhindert, dass die bereits strapazierte Generationensolidarität weiter ausgehöhlt wird.