GFL/EVP-Fraktion zum Videoreglement: Sorgfältiges Abwägen und streng punktueller Einsatz
Grundsätzliches
Es geht in diesem Geschäft darum, wie die Stadt Bern von der durch den Kanton geschaffenen Möglichkeit der Videoüberwachung Gebrauch machen will.
Es ist also kaum der Zeitpunkt, jetzt nochmals die grundrechtlichen Fragen aufwerfen zu wollen, die sich bereits bei der Behandlung des Geschäfts im Grossen Rat – inkl. Runde bis zum Bundesgericht – gestellt haben.
Viel mehr sollte die Stadt Bern jetzt den eigenen Umgang mit dieser Möglichkeit und Technik unter dem Dach der kantonalen Vorgaben klären und die eigenen Eckpfeiler setzen.
Am 21. November stimmt der Stadtrat über ein Reglement zur Videoüberwachung ab.
Nachfolgende die Entscheide und Erwägungen der GFL/EVP-Fraktion zum Videoreglement.
Grundsätzliches
Es geht in diesem Geschäft darum, wie die Stadt Bern von der durch den Kanton geschaffenen Möglichkeit der Videoüberwachung Gebrauch machen will.
Es ist also kaum der Zeitpunkt, jetzt nochmals die grundrechtlichen Fragen aufwerfen zu wollen, die sich bereits bei der Behandlung des Geschäfts im Grossen Rat – inkl. Runde bis zum Bundesgericht – gestellt haben.
Viel mehr sollte die Stadt Bern jetzt den eigenen Umgang mit dieser Möglichkeit und Technik unter dem Dach der kantonalen Vorgaben klären und die eigenen Eckpfeiler setzen.
Kantonale Regeln
1. Videoüberwachung nur nach Massnahmenanalyse und nur an Kriminalitäts-Schwerpunkten.
2. Überwachte Bereiche müssen gekennzeichnet sein
3. Bildaufzeichnungen dürfen nur im Zusammenhang mit Straftaten ausgewertet werden – und zwar ausschliesslich durch die offiziellen Polizeiorgane (Kantonspolizei). Nach 100 Tagen müssen sie vernichtet werden.
4. Die ganzen Abläufe müssen durch ein bezeichnetes Datenschutzorgan überwacht werden – in der Stadt Bern den Datenschutzbeauftragten.
Diese gesetzlichen Vorgaben sind allesamt verbindliche Vorgaben: für jede Videoüberwachung ist denn auch ein Zustimmungsgesuch an die Kantonspolizei nötig.
Grundsätzliche Haltung der GFL/EVP Fraktion
Gefährdungen der Sicherheit im öffentlichen Raum sind sehr häufig das Resultat von unwirtlichen Stadträumen, also von baulichen und gestalterischen Fehlern – es sei an das alte Bus Wartehäuschen der Linie 11 bei der Heiliggeistkirche erinnert. Es kann nicht der Zweck einer Videoüberwachung sein, derartige Defizite zu korrigieren.
An Orten und zu Zeiten, wo eine Videoüberwachung bessere Möglichkeiten für eine allfällige Strafverfolgung bieten, können wir uns einzelfallweise den Einsatz einer Videoüberwachung vorstellen.
Die GFL/EVP-Fraktion stellt fest, dass diese Beschränkung auf einzelne Schwerpunkte mit den Vorgaben des Kantons übereinstimmt. Eine flächendeckende Videoüberwachung wäre der Stadt also auch gemäss kantonalem Gesetz nicht möglich.
Als Beispiele für solche punktuellen Einsätze kommen für uns der das Stade de Suisse oder die Aarbergergasse in Frage. Bei beim SdS rechtfertigt sich der Einsatz vor allem nach Fussballspielen und Grossveranstaltungen – aber auch nur dann. In der Aarbergergasse würde es wohl vor allen die Nächte von Donnerstag bis Samstag betreffen, so lange sie als Ausgangsmeile dienst und nicht alle Klubs ihre Verantwortung gleichermassen wahrnehmen.
Antragstellende Instanz
Wer stellt die Anträge für eine Überwachung an den Kanton?
Der Gemeinderat schlägt sich selber vor. Im Stadtrat gibt es Stimmen, die diese Gesuche durch den Stadtrat bewilligen lassen wollen.
Die GFL/EVP-Fraktion sieht überwiegend praktische Vorteile darin, die grundsätzliche Kompetenz dem Gemeinderat zu überlassen. Um die Information des Stadtrats sicherzustellen, bringt die Fraktion den Antrag ein, dass die zuständige stadträtliche Kommission über alle derartigen Gesuche informiert werden muss.
Zusammenfassung
Wir unterstützen sämtliche Anträge der FSU und lehnen die Minderheitsanträge ab.
Die Motion der CVP/GLP/FDP nehmen wir integral an.
Beim Postulat der SP folgen wir dem Gemeinderat