Bern, 20. Juni 2026, Komitee Mindestlohn-Initiative

Im Kampf gegen Mindestlöhne schrecken Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien selbst vor Trump-Methoden nicht zurück: Nachdem sie mit ihrer jahrelangen Blockadetaktik auf juristischem Weg gescheitert sind und das Bundesgericht vor einer Woche die Mindestlöhne in Zürich und Winterthur ausdrücklich geschützt hat, wollen sie nun den Rechtsstaat aushebeln: Im Bundesparlament drückten sie heute eine Gesetzesänderung durch, wonach Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) Vorrang haben sollen vor demokratisch und an der Urne beschlossenen gesetzlichen Mindestlöhnen. Damit setzen sich die Bürgerlichen über mehrere Bundesgerichtsurteile hinweg, wonach Mindestlöhne als sozialpolitische Massnahme rechtlich zulässig sind, und öffnen Tür und Tor für die Aushöhlung existenzsichernder Löhne zwecks Gewinnmaximierung.

Nein zur Politik der tiefen Löhne

Das Initiativkomitee «Ein Lohn zum Leben. Für einen Mindestlohn in der Stadt Bern» lehnt die Vorlage ab und unterstützt das Referendum des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB). Die Gesetzesänderung schwächt nicht nur bereits beschlossene Mindestlöhne, sondern verunmöglicht künftig auch gesetzliche Mindestlöhne, die für alle Beschäftigten mit oder ohne allgemeinverbindlichen GAV gelten sollen. Damit würde auch der Mindestlohn, wie in die Mindestlohn-Initiative verlangt, in der Stadt Bern massiv unterminiert.

Davon betroffen wären in Bern zwischen 8’000 und 10’000 Beschäftigte. Die meisten arbeiten in Tieflohnbranchen wie dem Gast- und Coiffeur-Gewerbe oder der Reinigung oder sind als Bäckerinnen und Bäcker, Metzgerinnen und Metzger, Floristinnen und Floristen oder Tankstellen-Angestellte tätig.

Appell an Stadt und Kanton Bern

Zudem ist die Vorlage ein Angriff auf Volksentscheide, Verfassung und Föderalismus. Gesamtarbeitsverträge sind wichtige Instrumente der Sozialpartnerschaft, bleiben aber gleichwohl nur private Vereinbarungen. Private Verträge über demokratisch beschlossene Mindestlöhne zu stellen, verletzt die Verfassung, hebelt demokratische Entscheide aus und verstösst gegen die Kantonsouveränität und die Gemeindeautonomie. Darum beurteilt auch der Bundesrat diese Vorlage als verfassungswidrig.

Vor diesem Hintergrund fordert das Stadtberner Initiativkomitee «Ein Lohn zum Leben» den Kanton Bern auf, rechtliche Schritte zu prüfen, etwa mit einer Kompetenzkonfliktsklage gegen den Bund. Gleiches gilt für die Stadt Bern: Hier geht es um die Gemeindeautonomie. Die Stadt sollte diese im Abstimmungskampf öffentlich verteidigen – erst recht, nachdem das Bundesgericht die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur guthiess. Denn bei dieser Gesetzesänderung geht es nicht nur um Mindestlöhne, sondern auch darum, eine demokratiepolitisch gefährliche Entwicklung zu stoppen: nämlich, dass sich Private künftig mit Absprachen über Gesetze und Verfassung hinwegsetzen können.

Mindestlöhne sind eine Erfolgsgeschichte

Darüber hinaus ist für das Initiativkomitee mehr denn je klar: Mindestlöhne wirken. Wo sie eingeführt werden, gibt es weniger Working Poors, ohne dass Arbeitsplätze verloren gehen. Vielmehr verfügen Arbeiterinnen und Arbeit im Tieflohnsektor über mehr Einkommen, was Konsum und Wachstum fördert, die Wirtschaft stärkt und den Sozialstaat entlastet.

Auskunftspersonen

  • Stefan Wüthrich, Co-Präsident Gewerkschaftsbund des Kantons Bern: 079 642 85 64
  • Jacob Rohde, Sekretär Gewerkschaftsbund Stadt Bern und Umgebung: 077 412 75 99
  • Lena Allenspach, Grossrätin SP: 079 814 12 11
  • Lea Bill, Co-Fraktionspräsidentin Grünes Bündnis Bern, 077 431 46 86
  • Matthias Humbel, Grüne Freie Liste Bern: 078 845 07 99
  • Matteo Micieli, Stadtrat PdA-Bern: 076 439 29 12
  • Kuba Walczak, JUSO Stadt Bern: 079 123 88 12
  • Elia Gerber, Junge Alternative JA!: 079 425 20 58
  • Michel Berger, Regionalsekretär VPOD Bern Städte Gemeinden Energie: 079 252 71 81
  • Michael Spahr, Leiter Kommunikation und Kampagnen SEV: 076 361 93 41