Eine Gefährdungsmeldung ist angezeigt, wenn ein Verdacht auf eine mögliche Beeinträchtigung des körperlichen, sittlichen oder psychischen Wohls von Minderjährigen vorliegt. Eine wesentliche Rolle fällt hierbei den Lehrpersonen zu, welche permanent Beobachtungen zur Befindlichkeit all ihrer Schülerinnen und Schüler machen. Die Lehrpersonen sind denn auch im Verdachtsfall zur Erstattung einer Gefährdungsmeldung verpflichtet. In einer solchen Situation ist es besonders wichtig, dass die handelnde Lehrkraft über einen möglichst einfachen Zugang zu Informationen betreffend Vorgehen verfügt, beispielsweise via entsprechende Verlinkung auf der städtischen Website.
Als besonders nützlich hat sich in anderen Gemeinden das Zur-Verfügung-Stellen einer spezifischen Checkliste erwiesen, welche den betroffenen Lehrpersonen auf einen Blick wichtige Unterstützung zur weiteren Vorgehensweise bietet (vgl. bspw. die entsprechende „Checkliste bei schwierigen Situationen“ der Gemeinde Nidau, siehe unter „Soziale Dienste“ auf www.nidau.ch).

Das Erstellen einer derartigen Checkliste vereinfacht einerseits die Arbeit der verantwortlichen Lehrpersonen, gleichzeitig lässt sich durch diese einfache Massnahme eine gewisse Vereinheitlichung – und vermutlich auch eine Qualitätssteigerung – in der Handhabung von Gefährdungsmeldungen in den Schulen von der Stadt Bern erreichen.

Der Gemeinderat wird daher aufgefordert

1. einer geeigneten Stelle den Auftrag zur Erstellung einer „Checkliste zur Handhabung von Gefährdungsmeldungen in den Schulen der Stadt Bern“ zu erstellen
2. die grundlegenden Informationen zu diesem wichtigen Thema (Broschüren Schulamt und Ambulante Jugendhilfe und evtl. weitere) umgehend auf der städtischen Webseite zu verlinken.

 

21.01.2010