Der Kanton Bern erhält 2013 eine zukunftsgerichtete Grundlage für seine Integrationspolitik und für eine frühzeitig einsetzende, gezielte und präventiv wirkende Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Die Fraktion GFL/EVP misst den Anstrengungen für eine frühzeitige und gezielte Integration der ausländischen Bevölkerung grosse Bedeutung bei. Sie unterstützt den Grundsatz von «Fördern und Fordern» im ersten kantonalen Integrationsgesetz und verlangt mit einer Interpellation vom Gemeinderat Auskunft über die Erfahrungen eines Pilotprojekts der Einwohnerdienste der Stadt Bern in diesem Bereich. Diese Erfahrungen gilt es zu nutzen und offene Fragen möglichst rasch zu klären. Die Migrationsbevölkerung stellt in der Stadt Bern mit rund einem Fünftel einen erheblichen Bevölkerungsanteil und leistet einen wichtigen Beitrag an eine prosperiende und weltoffene Stadt.
Gemäss Artikel 56 des Ausländergesetzes (AuG) sorgen Bund, Kantone und Gemeinden für eine angemessene Information der Ausländerinnen und Ausländer über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten.
Um erste Erfahrungen mit der Umsetzung des geplanten kantonalen Integrationsgesetzes zu sammeln, haben die Einwohnerdienste der Stadt Bern in einem Pilotprojekt im Auftrag der GEF (Kanton) mitgewirkt und Willkommensgespräche mit der zuziehenden ausländischen Bevölkerung durchgeführt. Gemäss dem kantonalen Gesetzesentwurf entsprechend diese Willkommensgespräche der ersten Stufe des dreistufigen Integrationsmodells.
Die erste Stufe in diesem Modell stellt die Einführung von obligatorischen Erstgesprächen für neu zugezogene Ausländerinnen und Ausländer dar. Diese Erstgespräche erfolgen anlässlich der Anmeldung in der neuen Wohngemeinde. Dabei werden die neu zugezogenen Ausländerinnen und Ausländer begrüsst und zusätzlich über ihre Rechte und Pflichten im neuen Wohnort aufgeklärt. Weiter findet eine erste Einschätzung ihrer Integrationsressourcen statt.
Eine der Integrationsressourcen ist zum Beispiel die Beherrschung der Landessprache. Stellt die Wohngemeinde fest, dass hier oder anderweitig Informationsbedarf besteht, z.B. Unterstützung bei der Einschulung der Kinder oder Informationen über Kurse zum Erwerb von Sprachkenntnissen, wird die Person von der Gemeinde an eine Ansprechstelle für Integration verwiesen. Diese Ansprechstelle stellt die zweite Stufe des Modells dar.
Bei der dritten Stufe des Modells können so genannte Integrationsvereinbarungen zielgerichtet, auf Initiative der Ansprechstelle Integration und innerhalb der bundesgesetzlichen Bestimmungen, abgeschlossen werden.
Mit der heute Donnerstag eingereichten Interpellation bittet die Fraktion GFL/EVP den Gemeinderat möglichst rasch zu klären, wie er die beiden ersten Stufen des geplanten Integrationsmodells umzusetzen gedenkt.
Medienmitteilung
120627_Umsetzung-kantonales-Integrationsgesetz-Stadt-Bern
Interpellation
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