Die Überlebenshilfe ist ein ein zentraler Pfeiler in der Drogenhilfe des Kantons Bern.
In den letzten Jahren  haben verschiedene wissenschaftliche Arbeiten die Angebote dieses Pfeilers -z.B. die Kontakt- und Anlaufstellen- näher untersucht und evaluiert. Es ist nun an der Zeit, wesentliche Aussagen dieser Studien in der aktuellen Drogenarbeit zu berücksichtigen und der zukünftigen Ausrichtung der Überlebenshilfe mit Konzeptanpassungen neue Impulse zu geben. Insbesondere müssen diese neuen Ansätze, in den Leitungsverträgen des Kantons ihren Niederschlag finden.  Folgende Aussagen und Daten sind relevant für eine zukünftige, wirksame Überlebenshilfe im Kanton Bern:

  • Die Population von Drogenkonsumierenden hat in der Schweiz  seit den 90er Jahren um ca. 20% auf 25’000 abgenommen hat (V.Maag; Die epidemiologische Entwicklung des Heroinkonsums – schweizerische und internationale Trends) und trotzdem kämpft z.B. die Berner Anlaufstelle mit einer zu hohen Belastung.
  • Mit dem vermehrten Kokainkonsum -insbesondere der Kokaininhalation- haben die Konsumfrequenzen eines Teils der AnlaufstellenbenutzerInnen stark zugenommen. (JABE 07 Basler AST)
  • Im  Bulletin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)wird festgehalten, dass rund 60% der AnlaufstellenbenutzerInnen in einer Methadonbehandlung sind. Dieser Bericht stellt fest, es dränge sich die Frage auf, warum so viele Substituierte in niederschwelligen Einrichtungen anzutreffen sind und mit welchen Massnahmen  man auf ihre Bedürfnisse eingehen müsste(BAG Bulletin 45/7 Entwicklung des Konsums und Risikoverhaltens bezüglich HIV-und HCV- Übertragung bei Drogen injizierenden Personen in der Schweiz, 1993-2006).
  • Neben langjährigen Drogenkonsumentinnen besuchen vermehrt auch junge Konsumenten mit kurzen Drogenkarrieren die Anlaufstellen, eine differenziertere Betreuung in den AST je nach Alter und Suchtjahren scheint angebracht.

Basel und auch Zürich haben diese Erfahrungen teilweise schon in ihre Konzepte integriert und gehen neue Wege. Sie implementieren ein verbindliches Casemanagement in der Suchthilfe, und binden darin auch die Überlebenshilfe vollumfänglich ein. Zielsetzung dieses Casemanagements in der Überlebenshilfe ist:

  • Eine verbesserte Steuerung der Hilfeleistungen im Bereich der Schadensminderung
  • Vermeidung von Doppelspurigkeiten
  • Schwerstabhängige verbindlicher in eine Behandlung einzubinden und alle involvierten Institutionen zusammenzuführen.
  • Mehr Nachhaltigkeit der Hilfeleistungen, insbesondere differenziertere Interventionsansätze je nach Alter und Drogenkarriere der KonsumentInnen.
  • Eine bessere Entlastung des öffentlichen Raumes.

Antrag:
Der Regierungsrat wird beauftragt als erster Schritt im Suchtbereich
1. ein  Konzept  „casemanagements in der Überlebenshilfe unter Einbezug der Säule Repression“ angelehnt am „Basler Modell“ auszuarbeiten, und die dafür notwendigen gesetzlichen Anpassungen -insbesondere im Datenschutz- vorzunehmen.
2. Dieses Konzept in den Leistungsverträgen der entsprechenden Drogenhilfsangeboten zu verankern. Wobei es sinnvoll sein kann, zuerst konkrete Pilotprojekte in den Städten, z.Bsp. Bern zu realisieren.