Im Zusammenhang mit der Freistellung der Schauspielleiterin Gräve gab Stiftungsratspräsident Benedikt Weibel die Aussage im Bund vom 21.01.16 zu Protokoll, es „gebe (für die Öfentlichkeit) gar kein Anrecht auf Transparenz.“ Die Fraktion GFL/EVP teilt diese Ansicht nicht. Die Beträge, die die Stadt Bern im Rahmen der Leistungsverträge an KTB überweist, stammen von SteuerzahlerInnen aus der Stadt Bern. Damit hat die Öffentlichkeit in den Augen der GFL/EVPFraktion auch Anspruch auf die grösstmögliche Transparenz, was die Abläufe und den Geschäftsgang des KTB angeht.

Der Gemeinderat wird ersucht, die Verträge mit KTB dahingehend neu auszuhandeln, dass folgende Änderungen im Vertrag stehen und wirksam werden:

Eine neue Informations-Regelung soll die Kommunikation des KTB gegenüber der Öffentlichkeit regeln. Diese Regelung soll, wo keine gegenläufigen Interessen entgegenstehen, eine grösstmögliche Transparenz des KTB gegen aussen garantieren. Die Regelung soll vom Gedanken getragen sein, dass die SteuerzahlerInnen, welche das KTB finanzieren, auch ein gewisses Anrecht auf Transparenz haben, soweit diese keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Sollte KTB nicht von selbst informieren und die Stadt trotzdem den Eindruck haben, es wäre angebracht, so soll die Stadt von selbst tätig werden können.