Kitas sind ein fundamental wichtiges Instrument, um beiden Elternteilen ein Verbleib in der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und tragen so zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Ohne ein genügend grosses Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen wird die Erwerbstätigkeit beider Elternteile massiv erschwert oder gar verunmöglicht. Ein solches familienbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben kann individuell verheerende Wirkung haben – etwa im Falle von Trennungen – ist aber auch aus volkswirtschaftlicher Sicht kaum erwünscht – als Beispiel sei hier der Fachkräftemangel genannt. Eine gute Betreuungssituation muss deshalb auch für den Staat ein zentrales Interesse sein. Aus Sicht der GFL ist die familienergänzenden Kinderbetreuung deshalb als Teil des Service Public zu betrachten.

Die Anzahl verfügbarer Plätze ist dabei die eine Seite, es braucht zusätzlich auch entsprechende finanzielle Unterstützung, damit insbesondere Familien mit tiefen Haushaltseinkommen sich eine Kinderbetreuung in einer Kita leisten können. Ohne entsprechende finanzielle Unterstützung überschreiten gerade bei tieferqualifizierten Tätigkeiten die Kosten schnell einmal das durch die Erwerbsarbeit erzielte Einkommen. Die Berufstätigkeit lohnt sich (aus rein finanzieller Optik) so nicht. Als Folge scheidet oft ein Elternteil – in den meisten Fällen die Mutter – aus dem Erwerbsleben aus.

Die GFL teilt die Stossrichtung der Teilrevision des Betreuungsreglements vollumfänglich. Dadurch kann die überproportionale Kostenbelastung bei tieferen Einkommen korrigiert werden. Die vorgeschlagene Lösung – die Umwandlung es pauschalen städtischen Zuschlags in einen einkommensabhängigen Zuschlag –  ist eine geeignete Massnahme um eine sozial besser austarierte Entlastung von Familien und eine deutliche Verbesserung für Familien mit tiefen Einkommen zu erreichen.

Hier geht es zur Stellungnahme der GFL