An ihrer MV hat die GFL der Stadt Bern zur kantonalen Abstimmung über das Energie-Gesetz folgende Parolen gefasst:

Kantonales Energiegesetz, Vorlage des Grossen Rates: JA
Kantonales Energiegesetz, „Volks“vorschlag: NEIN
Stichfrage: Vorlage des Grossen Rates
Die Mitgliederversammlung der GFL war sich einig, dass das veraltete Gesetz aus den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts durch ein Moderneres ersetz werden muss. Ein Energiegesetz, welches das Wort „Effizienz“ noch nicht kennt, kann für die Anforderungen der kommenden Jahre nicht tauglich sein. Heute ist ein Gesetz gefragt, das die Grundlage für den Atomausstieg schafft, Energieeffizienz fordert und -sparen fördert und den Weg frei macht zur konsequenten Förderung erneuerbarer Energien.
Sowohl der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) als auch die Sanierungspflicht sind Massnahmen im revidierten Gesetz, die wirksam und für Hausbesitzer massvoll sind. Auch wenn sich einige Parteien und Umwelt-Organisationen auch hinter den sogenannten „Volks“vorschlag stellen – der nicht wie der Name vermuten lässt, vom Volk kommt, sondern von Industrie- und Handelsvertretern – die GFL will sich mit dieser zahnlosen Version nicht zufrieden geben und empfiehlt drum ein klares NEIN.
Indem im Volksvorschlag die zeitlich beschränkten Förderbeiträge auf Strom gestrichen worden sind, wird verhindert, dass das Geld, das in Gebäudesanierungen fliessen würde, dem einheimischen Gewerbe zugute kommt.
Der „Volks“vorschlag ist vielmehr ein klares Zeichen der Reformverweigerung gewisser Kreise im Energiesektor. Angesichts des wachsenden Willens in der Bevölkerung zu einem Umdenken in der Energiefrage wirkt diese Haltung mehr als rückwärtsgewandt und unzeitgemäss.
Damit die Vorlage des grossen Rates angenommen wird, empfiehlt die GFL auch, bei der Stichfrage die Vorlage des grossen Rates anzukreuzen.