Am  Donnerstag, den 3. Juni 2010,  hat der Stadtrat beschlossen, das Rentenalter für Angestellte der Stadtverwaltung von 63 auf 64 für Frauen und auf 65 für Männer zu erhöhen. Er hat damit eine Spezialregelung abgeschafft und das Rentenalter dem allgemein üblichen Niveau angeglichen.

Die Angleichung des städtischen Rentenalters an den Standard der übrigen Arbeitgeber der Region, insbesondere auch an den Standard von Kanton und Bund ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die Frage, wie die Sache finanziell aussieht, spielte beim Entscheid der Fraktion nicht eine ausschlaggebende Rolle. Das hatte Rania Bahnan Büchi (GFL) in ihrem Statement im Stadtrat festgestellt

Aus unserer Sicht soll das auszuarbeitende Reglement in erster Linie dazu beitragen, dass die Alterslimiten endlich flexibler werden. Und flexibel werden sie erst dann, wenn man nicht nur kürzer, sondern auch länger arbeiten darf. Es gibt nicht wenige Personen – innerhalb und ausserhalb der Stadtverwaltung – die gerne länger als bis 63 arbeiten würden und dies wegen dem starren Regime nicht durften. Viele davon hoch motiviert – ein echter Verlust an Kompetenz für die Stadt.

Der vorliegende Grundsatzentscheid soll der Startschuss für ein neues System sein. Statt dass wir zuerst eine ganze Verordnung erarbeiten und nachher über den Grundsatz entscheiden, ob wir das Rentenalter nach oben gegen die AHV-Alterslimite erhöhen wollen, hat der Stadtrat jetzt im Grundsatz entschieden und wir können eine Verordnungsanpassung machen – dies auch unter Einbezug der Sozialpartner.

Dass frühere Pensionierungen im Übrigen auf die Dauer weniger kosten als Pensionierungen mit 64/65 darf wohl ins Reich der Märchen verwiesen werden: sonst wäre es wohl am günstigsten, alle Stadtangestellten nach 5 Jahren zu pensionieren.

Für die Fraktion GFL/EVP

Peter Künzler 
Fraktionschef