Die GFL reagiert mit Empörung auf den Verstoss gegen gute demokratische Sitten, den sich das Kantonsparlament mit seinem Beschluss zum Videoreglement leistete. Wir lassen im Moment die Frage offen, inwieweit ein derartiger Beschluss überhaupt vor Verwaltungsgericht Bestand hätte und konzentrieren uns auf den demokratiepolitischen Aspekt dieses Beschlusses.Der Kanton Bern hält seit jeher die Autonomie der Gemeinden hoch. Ein derartiger Eingriff in kommunale Kompetenzen widerspricht gerade den sonst von den Bürgerlichen so hoch gehaltenen gutbernischen
Traditionen. Sie ist der Ausdruck einer „Alle gegen die Stadt Bern“ Haltung, welche diesem Kanton, der im gesamtschweizerischen Kontext hart um seinen Platz kämpfen muss, nur Schaden zufügen kann. Übersehen wird dabei zum Beispiel, dass es die Stadtbehörden waren, die dem Grossraum Bern und damit auch dem Kanton Bern als Hauptstadtregion Bern seinen Platz neben den Metropolitanregionen Zürich, Lausanne/Genf und Basel erkämpften.
Neben diesen prinzipiellen Gesichtspunkten halten wir es auch für den Ausdruck eines unsäglichen Demokratieverständnisses, dass ehemalige bürgerliche Stadtratsmitglieder, denen das Stadtberner Stimmvolk schon seit Jahren  – vermutlich aus mangelnder Einsicht – die Mehrheit vorenthält, ihr Mütchen auf diese Weise im Kantonsparlament kühlen – und dass das Kantonsparlament nicht den politischen Stil besitzt, solche Versuche abzuwehren
Wir gehen davon aus, dass der Gemeinderat und der Stadtrat der Stadt Bern diesem Versuch gemeinsam entgegentreten und Mittel und Wege finden werden, dem von der Stadtberner Volksvertretung ausgehandelten Kompromiss inhaltlich Genüge zu tragen.