Die Teilrevision des Personalreglements umfasst formell zwei Themenbereiche. Einerseits die Neuregelung der Altersgrenze, die aufgrund der Motion „Widersprüche zwischen Personalreglement und Personalvorsorgereglement beseitigen“ von der GFL/EVP-Fraktion eingeleitet wurde. Anderseits neue, präzisierte Regelungen zur Personalbeurteilung. Inhaltlich haben die beiden Bereiche einen starken Zusammenhang.
Die GFL begrüsst den vorgelegten Entwurf und die vorgesehene klare transparente Regelung.
Allerdings vermisst die GFL in der Stellungnahme die ausdrückliche erläuterte Möglichkeit einer „gleitenden Pensionierung“. Eine Senkung des Beschäftigungsgrads vor Erreichen der Altersgrenze, welche durch Weiterarbeit bis beispielsweise 65 schliesslich zu einer vergleichbaren Pension führt wie bei Vollbeschäftigung bis 63. Die GFL erachtet dieses Modell als gesellschaftspolitisch wichtige Brücke angesichts der sich verändernden demographischen Entwicklung