Das kantonale Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Einschränkung des Kundgebungsreglement der Stadt Bern, wonach Kundgebungen in aller Regel Platzkundgebungen sein und ausserhalb der Hauptgassen stattfinden sollen, verfassungswidrig sei.
Zwar bestätigt das Gericht, dass die Demonstrationsfreiheit nicht absolut sei und an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden darf. Ebenfalls bestätigt das Gericht, dass Anwohner und Gewerbe in der Stadt Bern ebenfalls über schützenwerte Rechte verfügen.
Allerdings moniert das Gericht, dass der im Gesetz enthaltene Grundsatz, wonach „verboten sei, was nicht erlaubt werde“ die üblichen Rechtsgrundsätze auf den Kopf stelle.
Die GFL sieht damit die offenen Fragen geklärt – einer nahhaltigen Lösung der Interessenkonflikte zwischen Demonstrierenden, den Anwohner/inne, dem Gewerbe und den Besucher/innen der Stadt steht aber immer noch aus. Die GFL ruft die Einsprecher/innen nun auf, hier Hand zu einer Lösung zu bieten.
Auch für die GFL ist das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ein wichtiger Grundpfeiler der Demokratie. Daneben gibt es aber auch berechtigte Interessen anderer, welche häufig hinter den vielen Demos in der Innenstadt anstehen mussten.
Klagen Geschäft wegen häufiger Demos in der Innenstadt über Umsatzeinbussen, kann man dies nicht bloss als „Gequengel der politischen Gegenseite abtun.“ Auch die Besucher/innen der Altstadt, welche sich durch Demos in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sehen (wen zum Beispiel Bus und Tram nicht fahren) dürfen ihre Bedürfnisse anmelden. Zwischen all diesen Interessen muss eine ausgewogene Abwägung getroffen werden.
Da das Gericht die angestrebte Lösung zur Entlastung der Innenstadt verworfen hat, müssen neue, konstruktive Lösungen gesucht und erarbeitet werden. Denn das Ziel, die Hauptgassen der Altstadt und damit Anwohner/innen und Gewerbe zumindest teilweise zu entlasten, bleibt.
Die GFL wird nun das Gespräch mit den einzelnen Akteuren suchen und auf eine neue, nachhaltige Lösung hinarbeiten, die sowohl die Rechte der Demonstrierenden als auch jede der Altstadt berücksichtigt.