Mehr Transparenz und Gewissheit für Fussgänger/innen und Velofahrende: Gemeinsam genutzte Flächen offensichtlich kennzeichnen
Interfraktionelles Postulat (Manuel C. Widmer GFL, Stefan Jordi SP)
Mehr Transparenz und Gewissheit für Fussgänger/innen und Velofahrende: Gemeinsam genutzte Flächen offensichtlich kennzeichnen.
In der Stadt Bern gibt es mehrere Flächen, welche von Velofahrenden und Fussgänger/innen gemeinsam genutzt werden – oft, ohne dass sich die beiden Parteien das bewusst wären. Ein Beispiel ist die Tramhaltestelle Beaumont stadtauswärts, wo kürzlich eine Velofahrerin sogar tätlich angegriffen wurde, ein anderes der Durchgang vom Schmiedenplatz zum Kornhausplatz. Gerade auch beim jetzt in der Realisierung befindlichen Projekt Tram Bern West stellt sich die Frage, wie und ob Kaphaltestellen umfahren werden können.
Bei Situationen mit gemeinsam genutzter Verkehrsfläche kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Einerseits ärgern sich die Velofahrenden (welche häufig besser über die gemeinsame Nutzung dieser Flächen informiert sind) über die unachtsamen Füssgänger/innen auf ihrer Verkehrsfläche. Umgekehrt wundern und ärgern sich Fussgänger/innen über Fahrradfahrende, die „auf dem Trottoir“ fahren oder sie (vermeintlich) in ihrem „Territorium“ bedrängen.
Viele dieser Missverständnisse rühren daher, dass die Bekanntmachung dieser gemeinsam genutzten Zonen vor Ort für die durchschnittlichen Benutzenden fehlt. Wer als Fussgänger/in nicht weiss, dass Velos an der Tramhaltestelle auch auf dem Trottoir fahren, ärgert sich verständlicherweise, wenn man beim Einsteigen ins Tram von Velos umkurvt wird.
Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen:
- Grundsätzlich sind die Verkehrsflächen für den Fuss- und Veloverkehr zu trennen. Wo dies nicht möglich ist (bspw. wegen beschränkten Platzverhältnissen), soll eine Praxis verfolgt werden, die die Nutzung gewisser Verkehrsflächen für Fussgänger/innen und Velofahrende gemeinsam ermöglicht. Dabei gilt es abzuklären, welcher rechtliche Spielraum besteht und welche baulichen und/oder signalisationstechnischen Massnahmen zur Umsetzung gelangen sollen.
- Aktuell gemeinsam genutzte Flächen sollen durch bauliche und/oder signalisationstechnische Massnahmen besser gekennzeichnet werden.
- Durchführen einer Informations- und Kommunikationskampagne, die darauf abzielt, dass Fussgänger/innen und Velofahrende gemeinsam genutzte Verkehrsflächen bewusster erkennen und Rücksicht aufeinander nehmen.
Bern, 19.11.09