Der Regierungsrat wird beauftragt , verbindliche Integrationsrichtlinien auszuarbeiten, welche sich am Basler Integrationsgesetz orientieren und diese in Form eines Gesetzes oder einer anderen verbindlichen Struktur dem Grossen Rat vorzulegen.

Begründung:
Die beiden Basler Kantone machen es vor, sie überlassen das emotionale Thema „Integration“ nicht mehr dem „pawlowschen Parteienreflex – ein moralisch durchtränktes Hickhack über die guten und die schlechten Ausländer“, sondern setzen mit ihrem neuen Integrationsgesetz ein Zeichen für eine aktiv gesteuerte und verbindlich geregelte Integrationspolitik!

„Fordern und Fördern“ sind wichtige Bausteine einer Integrationspolitik, welche mit Offenheit für bestehende Probleme und dem gegenseitigen Respekt vor dem Anderssein geführt werden muss. Dabei sind folgende Argumente auch in den Berner (Gesetzes)-Richtlinien zu berücksichtigen:

  • Vorbeugen ist besser als reparieren: Von Beginn weg klare Integrationsziele zu setzen, darüber offen zu informieren und sie gemeinsam zu realisieren ist klüger, als unkontrollierte Fehlentwicklungen und deren Folgen zu riskieren.
  • Integration ist die Herstellung von Chancengleichheit! Integrationsmassnahmen sind sinnvolle Investitionen. Sie fördern Bildung und Arbeit und helfen dadurch, im Gesundheits-, Sozial- und Justizwesen hohe Symptomkosten fehlender Integration zu vermeiden.
  • Integration stärkt die Rechtsordnung: Der Gesetzesentwurf legt ausdrücklich fest, dass Zuziehende die rechtsstaatliche Ordnung und insbesondere deren Grundwerte zu achten haben, so z.B. die demokratische Ordnung des Staates oder die Gleichstellung der Geschlechter.
  • Konzept statt Stückwerk: Die Prinzipien des Förderns und Forderns, der rechtsstaatlichen Ordnung, der Gegenseitigkeit und Anti-Diskriminierung mit Erfahrungen aus der Praxis zu verbinden, ebnet den Weg für eine gesamtgesellschaftliche win-win-Situation.
  • Verbindlichkeit statt Verunsicherung: Die (Gesetzes-)Richtlinien nennen unmissverständlich die gegenseitigen Pflichten und Anforderungen. Ihr klares Profil ist das beste Mittel für mehr Rechtssicherheit und gegen willkürliche Interpretation.
  • Die Gesellschaft – ein Team: Gedeihliches und respektvolles Miteinander ist besser als misstrauisches Nebeneinander. Der Gesetzesentwurf nimmt die Zuziehenden in die Pflicht, aber auch Behörden und Einheimische.
  • Die Kinder sind unsere Zukunft! Eine grosse Bedeutung hat insbesondere eine bessere Integrationsförderung bei Kindern und Jugendlichen, deshalb stehen Familien und Erziehende im Zentrum aller Massnahmen.
  • Die (Gesetzes-)Richtlinien müssen partnerschaftlich entwickelt werden: Die Gemeinden werden genauso miteinbezogen wie Sozialpartner, Vereine, Religionsgemeinschaften, private Organisationen.

12.4.2008