Im Frühling 2016 kommt voraussichtlich der Kredit für die Sanierung des Primarschulhauses Kirchenfeld in den Stadtrat. Die Baukosten, welche herumgeboten werden, bewegen sich um die 40 bis 45 Millionen Franken. Dies ist ein ausserordentlich hoher Betrag für diese Sanierung und den Neubau der Turnhalle. Dabei ist es nicht das erste Mal, dass ein Hochbau-Vorhaben der Stadt Bern durch die im Vergleich zu andern Bauherrschaften hohen Kosten auffällt. Ein weiteres Beispiel ist das Projekt Baumzimmer am Centralweg.

Bauprojekte werden gemäss SIA-Normen in einem Architekturwettbewerb ausgeschrieben und durch eine Jury bezüglich architektonischer, städtebaulicher und freiräumlicher Qualität beurteilt. Es zeigt sich immer wieder, dass dabei das Kriterium der Kosten auf der Strecke bleibt, vielleicht aufgeführt wird, aber (wie im Fall des Schulhauses Kirchenfeld) nicht genügend ernst genommen wird.

Dabei gäbe es verschiedenste Ansätze, das Ziel, kostenbewusst zu bauen, zu erreichen. Bereits zu Beginn des Prozesses muss sichergestellt werden, dass die von den Bestellenden geäusserten Wünsche hinterfragt werden, damit das Wünschbare vom Notwendigen getrennt werden kann. Dazu müssen geeignete Instrumente oder Rollen geschaffen, bzw. unabhängige Personen eingesetzt werden.

Weiter soll vermieden werden, dass in Wettbewerbsverfahren die kostspieligen Projekte im Vordergrund stehen. Gute Architektur und hohe Funktionalität müssen nicht teuer sein. So kann bereits bei der Ausschreibung ein Kostenziel formuliert werden. Die eingegebenen Projekte werden danach durch eine unabhängige Stelle auf deren Kosten geprüft, damit diese Kosten im Jurierungsprozess transparent ausgewiesen und als wichtiges Kriterium in die Jurierung einbezogen werden können. In der Folge ist die Maxime „design to cost“ rigoros anzuwenden.

Es gilt auch darauf Acht zu geben, dass ein Projekt nach kostspieligen Planungsarbeiten (Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs, Bau-Vorprojekt, detaillierter Kostenvoranschlag) nicht von der Stimmbürgerschaft abgelehnt wird. Eine Möglichkeit, dies zu verhindern, besteht darin, dass die Volksabstimmung vor der Ausschreibung des Wettbewerbs unter Vorgabe eines Kostendachs durchgeführt wird. Der Kanton St. Gallen hat ein solches Modell getestet und eingeführt.

Damit wird nicht nur das Risiko minimiert, dass zeit- und kostenintensive Planungen an der Urne scheitern und damit verloren sind. Für die Stimmbevölkerung entsteht darüber hinaus die Sicherheit, dass es keine Kostenüberschreitungen gibt.

Der Gemeinderat wird deshalb ersucht, dem Stadtrat Vorschläge zu unterbreiten, wie die Kosten von Hochbauprojekten besser eingegrenzt werden können. Dabei steht es dem Gemeinderat frei, neben den aufgeführten Ansätzen weitere zielführende Ideen für eine zukünftige Begrenzung der Baukosten auszuarbeiten.

Bern, 07. April 2016
2016.SR.000083

Erstunterzeichnende: Lukas Gutzwiller, Patrik Wyss Mitunterzeichnende: Matthias Stürmer, Michael Steiner, Bettina Jans-Troxler, Daniel Klauser, Michael Burkard, Danielle Cesarov-Zaugg, Janine Wicki, Manuel C. Widmer