Postulat Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer)
 

Die Stadt Bern verfügt über einen beachtlichen Fuhrpark. Sie verfügte per Ende 2009 über 492 Fahrzeugen (sämtliche Kategorien eingeschlossen: Personenwagen, Motorräder, Kleinbus, Lieferwagen, Lastwagen/Sattelschlepper, Motorwagen, Motorkarren, Traktoren). Von diesen 492 Fahrzeugen waren 147 Benziner.
In vielen Bereichen sind heute Modelle mit alternativen zum reinen Benzin- oder Dieselantrieb auf dem Markt oder in einer Testphase (Hybridantriebe, Antriebe mit alternativen Treibstoffen). Diesen soll eine Chance gegeben werden, sich als tauglich zu beweisen und damit einen Beitrag zur Reduktion von Luft- und andern Schadstoffen beizutragen. 
Die Stadt hat eine Vorbildfunktion. Bewegt sich die Verwaltung selbst mit Fahrzeugen, welche mit alternativen, umweltschonenden Kraftstoffen betrieben sind, so erbringt sie tagtäglich den Tatbeweis, dass diese Fahrzeuge alltagstauglich – und damit auch für den Berner / die Bernerin geeignet – sind.
Zudem kann die Stadt damit einen aktiven Beitrag zur Reduktion der Luftverschmutzung und damit zur Lebensqualität auf dem Gemeindegebiet leisten.
Die Stadt Bern kann so auch die Innovation & Investition auf dem Gebiete der alternativen Fahrzeugantriebe fördern. Stellen ganze Kommunen ihre Flotten um, so kann dies einen positiven Anschub bewirken. 

Der Gemeinderat wird ersuch zu prüfen, beim Ersatz von Fahrzeugen (Autos, Motorräder, Motorfahrräder), da wo ein entsprechendes Angebot besteht, künftig nur noch solche mit alternativen Antrieben anzuschaffen.
Es sollen, bei mehreren Möglichkeiten, jeweils die Antriebe bevorzugt werden, welche einen höheren Anteil an erneuerbaren Energieformen verwenden.
Strom, der zum Antrieb von solchen Fahrzeugen benötigt wird, soll aus erneuerbaren Energien gewonnen sein.
Antriebe, die Kraftstoffe benötigen, die die Lebensmittelproduktion konkurrieren sollen nicht angeschafft werden.
Gleichzeitig soll geprüft werden, ob Betriebe und Organisationen mit Leistungsvereinbar-ungen oder Leistungsverträgen mit der Stadt oder an welchen die Stadt mit einer Mehrheit beteiligt ist, sind, angewiesen werden können, bei der Anschaffung von Fahrzeugen dieselben Richtlinien einzuhalten. 

 

Bern, 01.07.10