KTB: Pflichtenheft für Städtische VertreterInnen in Kulturorgansiationen

Trotz intensiver Studie der Unterlagen (zB. Subventions- und Leistungsvertrag) bleibt im Falle des KTB die Rolle und der Auftrag der Städtischen VertreterInnen im Stiftungsrat des KTB für aussenstehende unklar. Gerne hätten die Postulanten erfahren, mit welchem Auftrag die Stadtvertreter in den Stiftungsrat entsandt wurden, wie die Rückmeldungen erfolgen, ob es periodische Austauschforen gibt und wem gegenüber die Vertreter auskunfts- und reportpflichtig sind. Die PostulantInnen teilen die Auffassung, dass eine Rollen- und Auftragsklärung sowohl zur Transparenz gegenüber aussen wie auch zur Vertrauensbildung beitragen. Der Gemeinderat wird aufgefordert, jeweils ein verbindliches Pflichtenheft für städtische Delegierte in Kulturinstitutionen (zB. KTB, Kunsthalle, …) zu verfassen, welches Aufgaben und Rechte der Städtischen VertreterInnen regelt. Im Minimum sollen die jeweiligen Pflichtenhefte folgendes festhalten:

– Mit welchem Auftrag, mit welchen Rechten und Pflichten gehen die VertreterInnen in die Institution
– Welche Informationspflichten hat die Vertretung gegenüber der Stadt.
– Wie und wie häufig findet der Austausch zwischen der Abteilung Kulturelles und den VertreterInnen statt
– Welchen Rhythmus und welche Form hat eine periodische Berichterstattung der VertreterInnen an die Stadt.
– Gibt es eine periodische schriftliche Rückmeldung und wenn ja, mit welchen Inhalten?
– Wem gegenüber sind die VertreterInnen der Stadt verpflichtet? Wer ist Ansprechpartner/in in der Verwaltung. Wem gegenüber erfolgt einer Rapportierung?
– Wie und wann und in welcher Form erfolgt die Überprüfung der Arbeit der VertreterInnen?
– Rücktritts- und „Kündigungs“fristen
– Mögliche Abgeltungen