Zu einem Zeitpunkt wo auch im Kanton Bern die Auswüchse und Gewaltbereitschaft von Hooligans fast täglich die Medien und die Gesellschaft beschäftigen, wird von unserer Regierung eine Verordnung zur Videoüberwachung verabschiedet welche dazu führt, dass die polizeiliche Videoüberwachung bei Massenveranstaltungen erheblich erschwert, wenn nicht gar in gewissen Situationen verunmöglicht wird.
Folgende Abschnitte verdeutlichen diese Tendenz:

  • Art.4 Abs.2 der Videoverordnung betreffend Bild- und Tonaufzeichnungen bei Massenveranstaltungen, wonach insbesondere Bild- und Tonaufzeichnungen durch uniformierte Korpsangehörige vorzunehmen sind, setzt die Polizistinnen und Polizisten bei gewissen Kundgebungen oder Sportveranstaltungen massiven unnötigen Gefahren von gewaltbereiten Teilnehmenden der Massenveranstaltungen aus. Eine sichtbare Videoüberwachung von uniformierten Polizistinnen und Polizisten wird leider allzu häufig als Provokation verstanden. Mit dieser Uniformpflicht wird eine gezielte Fahndung zur Überführung von gewalttätigen Kundgebungsteilnehmenden und Hooligans zur Farce!
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  • Auch Art. 4 Abs. 3 Bst. b der VidV  hat negative Konsequenzen auf die Überwachungsmöglichkeit von gewaltbereiten Hooligans und Veranstaltungsteilnehmenden, weil sie das Mittragen von   Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten  bspw. in Rucksäcken zivil gekleideter Polizisten und Polizistinnen verbietet.

Diese Restriktionen im Namen eines allumfassenden Datenschutzes sind nicht verhältnismässig und in ihren Konsequenzen kontraproduktiv. Gesamthaft resultiert aus den neuen Bestimmungen ein Verlust an Sicherheit für die Allgemeinheit und die sich korrekt verhaltenden Teilnehmenden an Massenveranstaltungen.

Antrag
Der Regierungsrat wird beauftragt folgende Punkte aus der Videoverordnung (VidV ) zu streichen:
a) Art. 4 Abs. 2; Die Uniformpflicht bei Bild- und Tonaufzeichnungen bei Massenveranstaltungen
b) Art. 4 Abs. 3 Bst. b ; Das Verbot des Mittragens von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten durch  Teilnehmende an Massenveranstaltungen.

Es wird Dringlichkeit verlangt!
Begründung: Die Videoverordnung soll auf den 1.7. in Kraft treten; der Grossrat muss noch in der Junisession darüber debattieren können.

Barbara Mühlheim, Grüne
Lorenz Hess, BDP
Markus Meyer, SP
Katrin Zumstein, FDP

Bern, 28.5.09